Skandal-Urteil: Fast drei Jahre Haft für (Nicht-)Impfarzt "Ein Tiefpunkt deutscher Justiz"

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Das Landgericht Bochum hat den Arzt Heinrich Habig zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt und die sofortige Vollstreckung des Haftbefehls angeordnet. Dabei handelt es sich nur um ein Teilurteil für 207 Fälle, in denen der Mediziner auf Bitte seiner Patienten falsche Impfbescheinigungen erstellt hat. Dem Arzt drohen damit weitere Prozesse und weitere Haftstrafen. Vor der Urteilsverkündung sagte Habig: „Ich hoffe, die Gerechtigkeit obsiegt. Früher oder später.“

„Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig“, schreibt der Rechtsanwalt und Prozessbeobachter Chris Moser in seinem Telegram-Kanal: „Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine ‘rechtsfeindliche Gesinnung‘ vor.

Das Fazit des Anwalts: „Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.“ Der Pianist und Anti-Corona-Maßnahmen-Aktivist Arne Schmitt meldete nach Verkündung des Urteils eine Spontan-Demonstration vor dem Landgericht an.

Spontan-Demonstration vor dem Gericht

Die „Polizisten für Aufklärung“ fassen das Urteil wie folgt zusammen: „Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfüllt. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmungsmethoden nach 136a Strafprozessordnung lagen nicht vor. Die Patienten wurden auch nicht durch die Polizeibehörden (oder die Staatsanwaltschaft) getäuscht. Begründung: Grundlage für die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. Unzulässiger Druck wurde nicht ausgegübt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. Gewerbsmäßig hat H. Habig nicht gehandelt.“

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Das Verbrechen von Habig: Er soll in tausenden Fällen falsche Impfbescheinigungen ausgestellt haben. Obwohl er dafür kein Geld verlangte, wurde ihm vorgeworfen, gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Was das Gericht nun allerdings für nicht erwiesen erachtet. Habig ist Facharzt für Naturheilkunde und betrieb seine Praxis als Familienbetrieb im nordrhein-westfälischen Recklinghausen.

Nach eigener Einschätzung hat Habig Menschen geholfen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befanden und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden ist. Der Arzt berief sich dabei auf Nothilfe. Für ihn habe es lediglich die Wahl gegeben, seine Patienten wider besseren (Ge)Wissens zu „impfen“ – oder ihnen eine Impfbescheinigung auszustellen, um sie so aus einer empfundenen oder tatsächlichen Notlage zu befreien.

So stellte er etwa eine Impfbescheinigung aus für eine frischgebackene Mutter, die Besorgungen außerhalb der Klinik erledigen musste und nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder für einen 18-Jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da sein gleichaltriger Freund nur einen Tag nach seiner Impfung gestorben war.

Ungeimpfte als Blinddarm

Zu dem Zeitpunkt, als der Arzt die Impfbescheinigungen ausstellte, gab es eine massive, in meinen Augen verfassungsfeindliche Diskriminierung von Ungeimpften sowie Hass und Hetze gegen diese. Unter anderem wurden sie von einer ZDF-„Satirikerin“ mit einem Blinddarm verglichen, den es zu entfernen gelte.

Habig erteilte die Impfbescheinigungen ohne Impfungen nach eigenen Angaben aus bestem Wissen und Gewissen. Er macht geltend, dass er sich der Gefahren der genbasierten mRNA-Wirkstoffe schon sehr früh bewusst gewesen sei. Er habe sich, so Habig, damals schlicht und einfach informiert und sich dem Hippokratischen Eid sowie dem Wohl seiner Patienten mehr verpflichtet gefühlt als der Gesetzeslage.

Die Polizei kam auf die Spur Habigs durch Denunziation. Eine Arzt-Kollegin hatte Argwohn geschöpft und ihn angezeigt. Er wurde von der Polizei observiert. Sodann drang die Polizei in die Wohnung und die Praxis des Arztes ein und durchsuchte diese. Auch zu vielen Patienten kam die Polizei und durchsuchte deren Wohnräume. Einige wurden zu Blutentnahmen genötigt durch die Polizei, um so den vermeintlichen Nachweis führen zu können, dass die betreffende Person nicht geimpft ist. Fachleute bestreiten allerdings, dass so ein Nachweis möglich ist.

Unfaires Verfahren

Gegen das Vorgehen der Justiz und der Vorsitzenden Richterin gab es massive Vorwürfe. In einigen Fällen soll Patienten Straffreiheit zugesichert worden sein im Gegenzug für ein Geständnis. Die Kammer soll Prozess-Besucher systematisch schikaniert haben, etwa durch doppelte und besonders intensive Sicherheitskontrollen. Der Arzt wurde wie ein Schwerverbrecher in Fuß- und Handfesseln vorgeführt, die ihm erst kurz vor Verhandlungsbeginn abgenommen wurden. Teilweise musste er gefesselt im kalten Gerichtskeller stundenlang warten. Erst nach Hinzuziehen eines Wahlverteidigers wurde diese Schikane unterbunden.

Als an Habigs Geburtstag seine Frau im Gerichtssaal auf ihren Mann zuging, um ihm persönlich zu gratulieren und ihn zu umarmen, unterband das die Richterin Petra Breywisch-Lepping, indem sie hektisch die Justizvollzugsbeamten rief und aufforderte, eine Umarmung zu verhindern. Breywisch-Lepping führte den Prozess laut Beobachtern in einer Art und Weise, die den Eindruck einer massiven Voreingenommenheit gegenüber dem Arzt vermittelte. Doch entsprechende Befangenheitsanträge bügelte die Kammer in einer Art und Weise ab, die an autoritäre Staaten erinnert.

Richterin Petra Breywisch-Lepping (Mitte) mit ihren Richterkollegen

Auf Anordnung der Staatsanwältin musste Habig im Gefängnis erschwerte Bedingungen ertragen. So war bei den ohnehin nur zwei Treffen mit seiner Frau neben einem Justizvollzugsbeamten immer noch eine extra von Staatsanwältin Tophoff beauftragte Frau anwesend mit dem Auftrag, aufmerksam mitzuhören. Als sich die beiden über vergangene Urlaube unterhielten, schloss die Staatsanwaltschaft daraus prompt eine „erhöhte Fluchtgefahr“.

Seine beiden Enkelkinder im Alter von acht und zehn Jahren, mit denen Habig vor der Festnahme täglich Kontakt hatte, durften während der gesamten einjährigen Haftzeit ihren Großvater nur ein Mal sehen.

‘Befreiung aus Zwangslage‘

Anwalt Moser ist überzeugt: „Es sitzen die Falschen im Gefängnis.“ Angesichts der heute als erwiesen geltenden Nebenwirkungen gab es laut Moser eine Menge guter Gründe, im Falle Habig von einer Nothilfesituation auszugehen. Die staatliche Impfkampagne sei mit „Zwangsmaßnahmen“ und einer „Hetzkampagne“ durchgesetzt worden. Das Ausstellen „dieser Impfbescheinigungen“ war laut Moser deshalb die einzige Maßnahme, um die Patienten nicht nur nicht zu impfen, sondern sie auch aus ihrer Zwangslage zu befreien.

Mich persönlich macht das Urteil wütend, traurig und fassungslos. Ich selbst habe einen Fall in der eigenen engen Verwandtschaft, in der ein Arzt eine Minderjährige ohne jede Aufklärung mit einem Impfstoff impfte, der für ihr Alter gar nicht zugelassen war. In Bobingen bei Augsburg impfte ein Arzt eine Neunjährige ohne Zustimmung ihrer Eltern mit einem mRNA-Stoff, der für Kinder ebenfalls nicht zugelassen war. Fälle dieser Art gab es zuhauf. Von der nicht ausreichenden Aufklärung gar nicht zu reden. Oder der Lüge Lauterbachs, die Impfung sei nebenwirkungsfrei.

Falsche Tat?

Ich habe auf meiner Seite zahlreiche Artikel darüber veröffentlicht, dass Schwerverbrecher vom Kinderschänder bis zum Frauenmörder auf freiem Fuss sind, weil die Justiz überlastet ist, oder weil Gerichte milde Bewährungsstrafen verhängen. Verzeihen Sie mir, aber mir bleibt hier nur noch Galgenhumor: Hätte Habig Kindesmissbrauch begangen, und hätte er noch dazu einen Migrationshintergrund – er hätte beste Chancen, heute ein freier Mann zu sein.

Dafür, dass er Tausende Menschen, die sich nicht einer neuartigen Gentherapie unterziehen wollten und unter totalitärem Druck, sich dieser auszusetzen, vor potentiellen Nebenwirkungen schützte, wird Habig nun behandelt wie ein Schwerverbrecher. Genau das war offenbar beabsichtigt: Statt die Verantwortlichen für die grundgesetzwidrige Corona-Politik zur Verantwortung zu ziehen, bestraft die Justiz diejenigen, die sich gegen diese gewehrt haben. Der Recklinghäuser Mediziner ist nicht der einzige Arzt, der im Gefängnis sitzt wegen „Corona“-Vergehen. Und die Mehrheit schweigt und lässt das geschehen.

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Adresse für Briefe an den verurteilten Arzt:
Dr. Heinrich Habig, c/o JVA Bochum, Krümmede 3, D-44791 Bochum

Wenn Sie Dr. Habig unterstützen wollen, können Sie das hier tun:
Weißer Kranich Ärztehilfswerk Baden-Württembergische Bank
Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig
IBAN: DE51 6005 0101 0405 4224 72
BIC: SOLADEST600

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